Sicherheits- und Gesundheitsschutz-
koordination (SIGKEO)
Mit der frühzeitigen Planung der Sicherheitseinrichtungen und –maßnahmen sowie der Berücksichtigung bei der Ausschreibung kann der Bauherr u. A.
- die Gefährdung für alle am Bau Beteiligten minimieren
- die Gefährdung, die von der Baustelle auf unbeteiligte Dritte ausgeht, minimieren
- Störungen im Bauablauf vermeiden
- die Qualität der geleisteten Arbeit erhöhen und
- letztendlich auch Kosten einsparen, z.B. durch gemeinsam genutzte Sicherheitseinrichtungen
Was fordert der Gesetzgeber?
Die Baustellenverordnung ergänzt das Arbeitsschutzrecht und spezifiziert weitere Aufgaben. Durch sorgfältige Planung und umsichtige Koordination sollen Unfall- und Gesundheitsrisiken rechtzeitig erkannt und vermieden werden.
Wir übernehmen für Sie die Pflichten des Koordinators nach Baustellenverordnung. In der Planungs- und Ausführungsphase des Bauvorhabens sind dies unter anderem:
- Erstellung und Übermittlung der Vorankündigung an die zuständige Behörde
- Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
- Beratung im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle
- Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk
Qualifikationen
- Öbuv Sachverständiger für "Schäden an Gebäuden" - IHK
- Sachverständiger für Bauphysik (IngKamm-Fachliste 08) und EnEV (IngKamm-Fachliste 30)
- Energieberatung - eingetr. Wirtschaftsminist. (BAFA)
- Brandschutz (IngKamm-Fachliste 09)
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) (IngKamm-Fachliste 29)
- Immobilienwertermittlung (IngKamm-Fachliste 28)
- Master of Engineering im vorbeugenden Brandschutz (M. Eng.)